Mindestalter 25 Jahre
Voraussetzung:
mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten - klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten (= 10 Fahrstunden a 45 Minuten)
Theorieprüfung:
KEINE erforderlich
Praxisprüfung:
KEINE erfoderlich
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
Infos zu weiteren Führerscheinklassen:
https://www.kfz-auskunft.de/fu...